Am 14. Juli 2026 fand mit der vierten und letzten Veranstaltung der Vortragsreihe „Auf ein Wort mit dem Grundgesetz“ der diesjährige Abschluss der begleitenden Reihe zur Verfassungsviertelstunde am Gymnasium Alexandrinum statt. Die Vortragsreihe ergänzt den im Rahmen der Verfassungsviertelstunde stattfindenden Unterricht und ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, zentrale Themen des Verfassungsrechts aus Sicht der Wissenschaft zu vertiefen. Zu Gast waren die beiden Promovierenden Lukas Fost und Antonia Stummvoll von der Universität Bayreuth, die den Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe einen lebendigen Einblick in die Arbeitsweise und die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts vermittelten.
Hüterin der Verfassung
Schon zu Beginn machten die Referierenden deutlich, welche besondere Rolle das Bundesverfassungsgericht im deutschen Staatsgefüge einnimmt. Als Hüterin der Verfassung wacht es darüber, dass staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar bleibt – und kann sogar Gesetze des Bundestages für verfassungswidrig erklären. Wie grundlegend die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts das gesellschaftliche Leben prägen können, wurde anhand bedeutender Beispiele aus der Rechtsprechung deutlich. So stand der Klimabeschluss aus dem Jahr 2021 im Mittelpunkt, bei dem junge Menschen mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich geltend machten, das damalige Klimaschutzgesetz verschiebe die Lasten des Klimaschutzes auf ihre Generation. Ebenso wurde das bereits 1983 entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorgestellt. Diese wegweisende Entscheidung legte den Grundstein für den heutigen Datenschutz und verdeutlicht, wie das Gericht die Grundrechte fortentwickelt, um auf gesellschaftliche und technische Veränderungen zu reagieren.
Wehrhafte Demokratie in der Praxis
Doch die Demokratie muss sich auch gegen diejenigen verteidigen, die sie beseitigen wollen – über die schärfsten Schwerter der Demokratie darf jedoch ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Besonders anschaulich wurde dies am Beispiel des Parteienverbots nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Ausgehend von den Verboten der SRP und der KPD sowie dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Ein weiteres Instrument der wehrhaften Demokratie stellt die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes dar. Am Beispiel einer Petition zu einem entsprechenden Verfahren gegen den AfD-Politiker Björn Höcke diskutierten die Schülerinnen und Schüler, welche praktische Relevanz dieses Instrument angesichts der Tatsache besitzt, dass es noch nie zur Anwendung kam. Die vielen Nachfragen und engagierten Wortmeldungen machten deutlich, dass die Themen des Vortrags auf großes Interesse stießen. Dabei wurde deutlich, dass Verfassungsrecht keineswegs abstrakt ist, sondern die Lebenswirklichkeit aller Bürgerinnen und Bürger unmittelbar prägt. Die vierte Veranstaltung der Reihe „Auf ein Wort mit dem Grundgesetz“ bildete damit einen gelungenen Abschluss der diesjährigen Begleitung zur Verfassungsviertelstunde.
Das Gymnasium Alexandrinum bedankt sich herzlich bei der Universität Bayreuth für ihren informativen und anregenden Besuch.